Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten des eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Konzernleitungsfunktion.
Die Gesellschaft ist berechtigt alle Geschäfte vorzunehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sein können.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, diese gründen und solche Beteiligungen wieder auflösen oder abtreten. Die Gesellschaft ist berechtigt Unternehmensverträge nach in- oder ausländischem Recht abzuschließen, zu ändern und solche zu beenden; dies gilt auch für die Betriebspachtverträge oder Unternehmensverträge jeglicher Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Verzinsung des erhaltenen Kapitals sowie die Steuerung der Liquidität als operative Gesellschaft oder als vermögensverwaltende Gesellschaft zu optimieren. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und wieder auflösen.