Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer gastronomischen Einrichtung, Verkauf und Ausgabe von Essen sowie alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, Catering, Unterhaltung von Gästen, insbesondere durch Veranstaltung von Livemusikkonzerten, Liveshows und Varietéshows, Werbedienstleistungen und Marketingmaßnahmen.