Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an in- oder ausländischen Gesellschaften oder Unternehmen jeder Art und alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Aktivitäten, die Vergabe von Darlehen und die anderweitige Finanzierung von verbundenen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, jeweils im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen.