Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Wirtschaftsgütern, insbesondere Grundstücken, Fahrzeugen, Maschinen und Werkzeugen, An- und Vermietung von LKW, An- und Vermietung von PKW, An- und Vermietung von Eventausstattung jedlicher Art. An- und Vermietung von Gewerbeflächen jeglicher Art, An- und Vermietung von Gabelstapler jeglicher Art, Im- und Exportgeschäfte, Handel und Verleih von Licht-, Ton- und Videotechnik.