Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bereitstellung eines deutschen Sperrkontoservices für internationale Studierende, das Betreiben eines Online-Portals und die Vermittlung von Krankenversicherungen über dieses Online-Portal, Angebot von Serviceleistungen im Bereich Zahlungserleichterungen und Kontenabgleich für Universitäten und Hochschulen sowie ein Relocation Service für Studierende. Die Gesellschaft erbringt hierbei keine eigenen Bank- oder Finanzdienstleistungen. Tätigkeiten, die gemäß § 32 KWG erlaubnispflichtig sind, werden nicht vom Gegenstand erfasst.