Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kurierdienst, Kleintransporte bis 3,5 Tonnen, An- und Verkauf von Grundstücken, Bewirtschaftung, Vermietung und Verwaltung eigener und fremder Immobilien mit Ausschluß von Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung (GewO).