Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen) im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Geschäften nach dem KWG. Das Verleihen von Mitarbeitern (m/w/d) nach den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die Vermittlung von Arbeitskräften sowie die Abbildung von Werk- und Dienstverträgen.