Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Anbahnung, Beratung, Durchführung und Begleitung individueller sozialpädagogischer Maßnahmen im Kinder- und Jugendbereich nach Maßgabe des SGB IX (Sozialgesetzbuch, neuntes Buch) und des SGB VIII (Sozialgesetzbuch, achtes Buch), sowie die Durchführung von Fortbildungen für Mitarbeiter und Betreiber von Einrichtungen des sozialen Bereiches.