Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von visuellen, audiovisuellen und multimedialen Inhalten für Fernsehen, Kino und Internet, inklusive Werbung und damit verbundener Leistungen. Erfasst vom Gesellschaftszweck sind zudem die Durchführung von Schulungen und Unterricht in den Bereichen Filmproduktion, Fotografie, Animation und Ton.