Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Baustoffen und die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Einführung von Marken auf dem deutschen Markt und die Erlangung von Zertifizierungen für Bauprodukte, die für deren Verkauf auf dem deutschen Markt erforderlich sind, sowie der Großhandel mit festen Brennstoffen, insbesondere Kohle und Koks.