Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesell-
schaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Gesellschaften deren Gegenstand die Erstellung von Anlagekonzepten für Altersvorsorge, die Identifizierung von Wachstumsstandorten, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Vermittlung von Objekteinkauf, Sanierungsbegleitung, Optimierung von Bauleistungen, Fördermittelberatung, Qualitätscontrolling Bau/Mieter/Hausverwaltungen, Portfoliooptimierung, Analyse von Exitstrategien sowie die Vermittlung von Objektverkäufen ist, jeweils ausgenommen erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.