Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die zulassungsfreie (Unternehmens-)Beratung, insbesondere in den Bereichen CFO-Services, Buchhaltung und Controlling, die Erbringung von Dienstleistungen in der Informationstechnologie, vorwiegend auf dem Fachgebiet der Digitalisierung, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Ditte sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.