Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung im Bereich der Digitalisierung und der Datenschutz sowie der Betrieb von Internetportalen mit den damit verbundenen Dienstleistungen und eines Fach-Verlages sowie die Durchführung von Branchen-Veranstaltungen, Seminaren und Vorträgen.