Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Trockenbau, Putzarbeiten, Kabelzug im Hochbau, Estricharbeiten, Parkettverlegung, Fliesenarbeiten, Baugrob- und Feinreinigung, Vollwärmeschutz, Stuckateurarbeiten, Malerarbeiten für Wohn- und Geschäftsbauten sowie die Vergabe von Leistungen an Subunternehmer unter Ausschluss des Paragraf 34 c GewO, Import Export, Tischlerei.