Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Restaurants, Eiscafes, Fashioncafes, Bars und Bistros, der Handel mit Lebensmitteln und gastronomischen Produkten sowie der Handel mit Fashion- und Textilprodukten, die Vermietung und Verpachtung von gastronomischen Betrieben und Textilbetrieben und Maschinen, sowie damit in Zusammenhang stehende Unternehmensberatungsleistungen.