Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Begleitung von Personen des öffentlichen Lebens sowie Startups und bestehenden Marken bei der Entwicklung und Vermarktung von Produkten (insbesondere Produkten für Endkonsumenten) und Medieninhalten und Unterstützung bei der Gründung neuer Unternehmen zu diesen Zwecken sowie Beteiligung an diesen im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.