Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Leistungen auf den Gebieten des Trockenbaus, des Spachtelns, der Grün- und Grauflächenpflege, des Winterdienstes, des Kabelverlegens im Hochbau (diese jedoch ohne Anschlussarbeiten), des Abrisses, des Bodenlegens und der Vermittlung von Generalübernehmern für Bauaufträge aller Art, letzteres jedoch nur soweit hierfür keine Genehmigung - insbesondere nach § 34 c GewO - erforderlich ist.