Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, die Vermittlung gewerblicher Räume oder Wohnräume oder die Gelegenheit des Nachweises zum Abschluss solcher Verträge sowie im Zusammenhang damit und mit der Entwicklung von Immobilienprojekten stehende Beratung und Vertretung.