Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Immobilien im weiteren Sinne, insbesondere von Wohn-, und Gewerbeeinheiten sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist; der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken; die Erschließung und Bebauung von Grundstücken; die Renovierung von Gebäuden sowie die Vermarktung sämtlicher erworbenen Grundstücke; die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden sowie die Beteiligung an Gesellschaften mit vergleichbaren Unternehmensgegenständen.
Den Grundstücken stehen das Erbbaurecht, Wohnungseigentum und Teileigentum gleich.