Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung und Betrieb von Ladengeschäften im Bereich der Gastronomie (mit Ausschank), insbesondere auch von Laden-Café´s; Im- und Export von, Herstellung, Be- und Verarbeitung von sowie Groß-, Einzel- und Versandhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Merchandising Produkten der eigenen Marke; Durchführung von Veranstaltungen sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen; die Vergabe von Franchiseverträgen.