Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermarktung und Entwicklung von Gruppen-aktivitäten aller Art, insbesondere von Freizeit- und teambildenden Maßnahmen, auch im Rahmen eines Franchise- und Lizenz-Systems für Unternehmen mit dem oben genannten Geschäftszweck; die Erbringung von beratenden Leistungen sowie ferner die Ausübung aller mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden oder dem Zweck des Geschäfts dienenden Tätigkeiten, soweit diese weder erlaubnis- noch genehmigungspflichtig sind.