Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf, sowie die Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen und Unternehmensnachfolge, Erbringung von weiteren nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen, einschließlich der Projektentwicklung.