Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von eigenen Beteiligungen und eigenen Vermögensanlagen aller Art sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, der Erwerb, das Halten oder die Veräußerung von Immobilien oder deren Vermietung und der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen für eigene Rechnung sowie projektbezogene Beratungen im Bereich Unternehmensstrategie, Firmenzusammenschlüsse, Zukäufe und Unternehmensführung.