Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Bebauung, Verwaltung und Verkauf eigenen Vermögens im Bereich Immobilien, also Erwerb, Bebauung und Verwaltung sowie Verkauf, Vermietung und/oder Verpachtung von Grundstücken und Grundstücksrechten jeder Art (insbesondere Voll-/Miteigentum, Wohnungs- und Teileigentum, Erbbau- und Erbpachtrechte, Dauernutzungsrechte usw.), und zwar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.