Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, die Entwicklung und der Vertrieb von Software;
die Planung, die Entwicklung, die Bereitstellung und der Betrieb von Onlinehandelsplattformen;
der allgemeine Onlinehandel mit allen erdenklichen Gebrauchs- und Handelsgütern, insbesondere mit Textilien;
das Betreiben eigener Onlinehandelsplattformen für B2B und B2C sowie C2C.