Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten und Verkauf von Immobilien sowie deren Entwicklung, Bebauung und Verwertung, auch im Wege der Vermietung und Verpachtung. Nicht zum Unternehmensgegenstand gehören Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung erforderlich ist. Ferner Eingehen, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft darf sich zur Erreichung des Gesellschaftszweckes vollumfänglich Dritter bedienen. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschaft führt keine Geschäfte, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind/einer staatlichen Genehmigung bedürfen.