Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel, die Lizenzierung von Produkten und immateriellen Rechten aus dem Bereich (digitales) Gesundheitswesen sowie Dienstleistungen zur Koordination verschiedener Teilnehmer des Gesundheitswesens, z.B. Patienten, Ärzte und Apotheken, vornehmlich über den Einsatz von Software. Die Gesellschaft ist berechtigt, als Komplementär die Geschäftsführung und Verwaltung einer Kommanditgesellschaft zu übernehmen, die dem Geschäftszweck gemäß Satz 1 dient.