Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von eigenem Vermögen, Patenten und Lizenzen und deren Verwertung; Steuerung- und Optimierung von Geschäftsprozessen; Beteiligungen aller Art an Industriegütern, Immobilien und Unternehmen. Geschäfte nach § 32 KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens.