Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Finanz- und Lohnbuchhaltung, der Vermittlung von Geschäftsbeziehungen, des Immobilienservices sowie die Erbringung von Dienstleistungen bezüglich der Kosten-Leistungsrechnung und im Bereich des Marketings.