Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung von Gebäuden jeder Art als Bauherr, Bauträger oder Baubetreuer sowie die Projektierung und Planung von Bauwerken in Verbinung hierzu und der Kauf und die Vermarktung von Grundstücken und der Vertrieb von Fertighausmodulen.