Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Rechtsformen, die Erbringung von Beratungsleistungen für die Beteiligungsunternehmen, soweit diese keiner behördlichen Erlaubnis oder gesetzlichen Genehmigung bedürfen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.