Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Nutzung, das Halten und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes und anderer Vermögenswerte einschließlich von Beteiligungen, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Weiterhin die Erbringung von Dienstleistungen im administrativen und kaufmännischen Bereich sowie Managementleistungen gegen Entgelt. Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung, die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen und die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen und für fremde Rechnung.