Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das Portfolio- und Asset Management von Immobilien und Immobilienportfolios, die transaktionsbegleitende Beratung Dritter im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung derselben sowie das Investment und die Beteiligung an Immobilien und Immobilienportfolios und Unternehmen. Die Beteiligung an anderen Unternehmen erfolgt ausschließlich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
Geschäfte, die erlaubnispflichtig sind (z.B. im Sinne des § 34c GewO), gehören nicht zum Unternehmensgegenstand.