Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Arbeitnehmerüberlassung überwiegend in der Gastronomie sowie in diesem Zusammenhang Beratungs- und Managementtätigkeiten zur Effizienzsteigerung der Human Ressourcen und Instore Servicetätigkeiten (wie Inventurarbeiten, Warenverräumung und Mindesthaltbarkeitskontrollen), Development Management und Vermittlung im IT-Bereich.