Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung auf dem Gebiet der handwerklichen Herstellung und Teilherstellung von Metallkonstruktionen, die Metalloberflächenbehandlung, Metallbearbeitung, Herstellung von sonstigen Metallerzeugnissen, Installation von Industrieanlagen, Installation von Strom-, Wasser-, Heizungs- und Klimaanlagen und andere Ingenieur- und Handwerksleistungen.
Ausführung von Werkverträgen (mit eigenen und fremden Mitarbeitern) insbesondere im Bereich der Lagerlogistik wie z.B. Warenannahme, Selektierung, Kommissionierung, Verpacken, Warenausgabe.