Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketing-Maßnahmen verschiedener Art, insbesondere in Bezug auf Online-Social-Networking-Anwendungen seiner verbundenen Unternehmen, sowie die Erbringung von Serviceleistungen in den Bereichen Informationstechnologie und Informationssicherheit, insbesondere in Bezug auf Online-Social-Networking-Anwendungen seiner verbundenen Unternehmen.