Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume und Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen sowie die Grundstücks- und Projektentwicklung, die Tätigkeit als Bauträger auf eigenen oder fremden Grundstücken, die Instandsetzung, Bebauung und direkte oder indirekte Vermarktung von Immobilien jeder Art, sowie das Consulting im Bereich von Immobilien, der Finanzierungs- und der Kapitalvermittlung, Generalunternehmer.