Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben und die Leitung von Schank- und Speisegaststätten, das Pachten und Verpachten von Gastronomiebetrieben sowie der An- und Verkauf von Lebensmitteln und Getränken sowie jeglicher weiterer, nicht genehmigungspflichtiger Waren, außerdem die PR-, Management- sowie Unternehmensberatung für Gastronomiebetriebe, soweit dies nicht genehmigungspflichtig ist, ferner die Entwicklung und der Betrieb von Omni-Channel-Plattformen für die Beschaffung, die Produktion und die Vermarktung von individualisierten Produkten und Dienstleistungen einschließlich der Nutzung aller On- und Offline-Kommunikationskanäle zur Vertriebsgestaltung und Marketing.