Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(i) der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere: Freizeit-, Mode-, Lifestyle-, Genuss-, Sport-, Entertainment-, Elektronik-, KfZ-Artikel, Spielwaren, Accessoires, Travel-Accessoires und (ii) erlaubnisfreie IT-Services und IT-Consulting sowie ferner die Ausübung aller mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden oder dem Zweck des Unternehmens förderlichen Tätigkeiten.