Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erbringen von Management-Dienstleistungen, das Halten und Verwalten von immateriellen Gütern bzw. virtuellen Vemögensgegenständen aller Art, die Entwicklung, der Aufbau, der Betrieb und die Vermarktung von Internetplattformen im Bereich Spiele und Unterhaltung sowie die Bezahlung und Verwaltung der damit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Firmenaktivitäten sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.