Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung und Erbringung sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen, sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.