Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten von Vorlesungen, Übungen, Seminaren, Vorträgen und Workshops. Durchführen von Projektarbeiten im Zusammenhang mit Digitalisierung. Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen) im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) unterliegen.