Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Einzelhandel und Betrieb von Gaststätten sowie Entwicklung und Vermarktung entsprechender Franchise Konzepte und ferner Abschluss von Mietverträgen und Untermietverträgen über Betriebsräume zum Betrieb von Einzelhandel und Gastronomie sowie alle damit jeweils im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.