Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Projektentwicklung und Projektbeteiligung im Bereich Bau- und Montageprojekte sowie damit im Zusammenhang stehende Erbringung von Dienstleistungen, Halten eigenen Vermögens, Erwerb, Halten und Veräußerung von Grundbesitz, Ausführung von Innen- und Außenverputzarbeiten und von Bauarbeiten im Hochbau aller Art, ausgenommen die in § 34c GewO
genannten Tätigkeiten sowie der Handel mit Baustoffen und ähnlichen Produkten.