Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb und das Aufstellen von Spielautomaten, Unterhaltungsautomaten sowie Musikboxen in Gastronomiebetrieben und sonstigen dafür geeigneten Orten sowie alle sonstigen Geschäfte, welche den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.