Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung eigenen Vermögens einschließlich des Erwerbs, des Haltens und des Verwaltens von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie das Erbringen von administrativen, technischen und kaufmännischen Dienstleistungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, einschließlich der Übernahme und der Ausübung von Leitungsfunktionen sowie der Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung und der persönlichen Haftung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden.