Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel und Vermittlung von Waren aller Art insbesondere Plastik/Kunststoffe und andere Rohstoffe, die nicht gefährlich oder erlaubnispflichtig sind. Dienstleistungen in Verbindung mit den o. g. Gegenständen.