Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, die Etablierung und der Betrieb eines Plattenlabels und eines Musikverlags, somit Besitz, Erwerb und Verwertung musikalischer Kompositionen, Verwaltung und Erzielung von Einkünften daraus, weiter die Herstellung und Verbreitung und der Vertrieb von Vinylplatten und anderen Datenträgern, Fan-Artikeln durch Dritte, deren Onlinevertrieb und -vermarktung, weiter die Beteiligung an und der Erwerb von Songs/Titeln und anderen Rechten von Komponisten bzw. Songwritern, nationalen und internationalen Partnern sowie das Lizensierungs- und Vermittlungsgeschäft. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.