Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Projektierung, Konzeption und Planung von Immobilien, insbesondere durch die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen bzw. den Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke; die gewerbsmäßige Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen oder fremden Namen für eigene oder fremde Rechnung als Bauträger; der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung, insbesondere von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; die Übernahme und Durchführung von Haus- und Grundstücksverwaltungen; der Erwerb, die Veräußerung und das Halten von eigenen und fremden Immobilien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.