Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen im Bereich der Informationstechnik, sowie die Durchführung von Werbe- und Marketingtätigkeiten im Internet und der Online-Vertrieb, insbesondere von Feinstaubplaketten. Weiterhin ist die Gesellschaft zur Vornahme aller Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet erscheinen. Sie ist ferner berechtigt, im In- und Ausland andere Unternehmen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte zu erwerben oder Zweigniederlassungen zu errichten.